Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Die Höhe und Dauer der Vergütung variiert dabei in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr sowie der Anlagengröße.
Für den erzeugten bzw. eingespeisten Strom, zahlt der Stromnetzbetreiber nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) auf der Grundlage des Zulassungsbescheides des BAFA über einen bestimmten Zeitraum einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Voraussetzung ist die Zulassung der KWK-Anlage; deshalb ist nach der Inbetriebnahme ein entsprechender Antrag bei der BAFA zu stellen.
Für den überschüssigen, eingespeisten Strom, erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung nach dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig, im jeweils vorangegangenen Quartal. Die jeweils aktuell gültigen Sätze finden Sie im Internet unter: https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/kwk-index. Außerdem erhält er eine Vergütung für vermiedene Netzkosten. Dies ist in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.